Ihr interkultureller
HzE-Träger

Wir sprechen interkulturell

Ihr interkultureller Kinder- und Jugendhilfeträger

Seit 15 Jahren ist es unser Bestreben, die Jugendämter (JÄ) und ihren jeweiligen ASD mit unseren fachlichen und multilingualen Kompetenzen zu unterstützen.

Dabei steht das Kindeswohl für uns stets an erster Stelle. Sie können sich auf unsere Erreichbarkeit, Verbindlichkeit und umfassende Fachkompetenz verlassen.

Mit Ihnen als ASD-Fachkraft bauen wir Brücken

Mit Ihnen als fallführender Fachkraft und der Klientenfamilie, zwischen Kindern und Eltern und zwischen den Kulturen. Wir verstehen uns als Vermittler und Impulsgeber im Bezugsdreieck ASD, Klienten und tuerkise biographien.

Ihr Fall, unsere Muttersprache

Dank unserer muttersprachlichen Fachkräfte können wir eine vertrauensvolle Bindung zu den hilfebedürftigen Familien aufbauen und Transparenz in der Kommunikation schaffen.

Mit diesen Sprachen begleiten wir Ihre Fälle

Um unsere Klientenfamilien so gut wie möglich fachlich zu verstehen, ist es uns wichtig, auch deren Sprache zu beherrschen und damit deren Kultur zu kennen. Um vollständige Sicherheit zu erlangen, bieten wir an, vor dem HPG mit den Klienten ein kurzes Telefonat zu führen, um zu prüfen, ob wir eine gemeinsame Sprache sprechen.

"Auch ein Mensch, der zwanzig Sprachen beherrscht, gebraucht seine Muttersprache, wenn er sich in den Finger schneidet." - Jean-Paul Belmondo

  • Albanisch
  • Arabisch
  • Aserbaidschanisch
  • Berbisch / Tamazight
  • Deutsch
  • Englisch
  • Farsi / Dari
  • Französisch
  • Griechisch
  • Kurdisch (Kurmanci und Zaza)
  • Paschtu
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbisch / Kroatisch / Bosnisch
  • Sorani
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Twi
  • Ungarisch
  • Urdu

Ihre Lösungen, unsere Kompetenzen

Kontaktieren Sie uns direkt bei Fragen zu einer bestimmten Hilfeleistung oder zu unseren Prozessen.

Alle unsere pädagogischen Hilfeleistungen beruhen auf der Leistungsvereinbarung, der Qualitätsentwicklungsvereinbarung und der Entgeltvereinbarung gemäß
§ 78b ff. SGB VIII mit dem Jugendamt der Stadt Neuss.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Ziele

  • Entwicklung zu gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten, innerhalb ihres familiären Umfelds
  • Unterstützung der Familie, durch ressourcenorientiertes Arbeiten, beim Führen eines langfristigen eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebens
  • Erkennen, Stärken und Aktivieren der Kapazitäten einzelner Familienmitglieder
  • Förderung und Stabilisierung der Bindungen zwischen Eltern und Kindern
  • Vollständige und eigenverantwortliche Erziehungsverantwortung der Sorgeberechtigten
  • Erarbeiten langfristiger Perspektiven

Klientenkreis

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Behörden und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Hier handelt es sich um Familiensysteme mit Migrationsbiographien, die sich in einer Belastungs- oder Krisensituation befinden, z.B.

  • Finanzprobleme und Schulden
  • Existenzängste (z.B. durch drohende Wohnungslosigkeit)
  • Konflikte in der Partnerschaft der Eltern
  • unzureichende oder inadäquate Erziehungskonzeption der Eltern (wie z.B. nicht vorhandene Grenzen und Regeln oder fehlende Tages- und Haushaltsstruktur)
  • Gewalterfahrung im Familiensystem
  • Probleme im Kindergarten oder in der Schule, bis hin zu beruflicher Orientierungslosigkeit
  • Allgemeine Integrationsprobleme
  • Psychosozial durch Emigration / Fluchtursache oder Migrationssituation belastete bzw. erkrankte Menschen
  • Familiensysteme mit Migrationsbiographien, bei denen eine Rückführung der Kinder in den familiären Haushalt nach einer stationären Form der Unterbringung begleitet werden soll

Rechtsgrundlage

  • Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII

Methoden

  • Kommunikation und Vermittlung von Werten und Normen
  • Wahrnehmung von Potenzialen und Kapazitäten
  • Genogramm und Lebenslinien erarbeiten
  • Ziele lebensnah setzen
  • Ziele gemeinsam herausarbeiten
  • Tagesstrukturpläne erstellen
  • Reflexionsgespräche über die Emigration und Immigration sowie die Rolle als sogenannter „Migrant“ in der Gesellschaft führen.
  • Begleitung zu diversen Institutionen, wie z.B. Schule, Jobcenter, Therapeuten, SPZ, Ministerien (BAMF)
  • Anlegen und Führen eines Haushaltsbuches

Sozialpädagogisches Clearing

Ziele

  • Entwicklung alternativer Lebensperspektiven
  • Entlastung für das Familiensystem schaffen
  • Konzipierung individueller und bedarfsorientierter Hilfeformen
  • Ggf. Überleitung in eine anschließende Hilfemaßnahme
  • Klärung von Art und des Umfangs nachfolgender Hilfemaßnahmen
  • Erarbeitung einer passgenauen Hilfe

Klientenkreis

Im Rahmen eines Clearing-Verfahrens wird herausgearbeitet, welche Hilfeform für das Kind oder den Jugendlichen der Familie am sinnvollsten und hilfreichsten erscheint. Ambulantes Clearing wird angeboten, wenn noch unklar ist, ob und welche konkrete Form der Hilfe benötigt wird. Das in der Muttersprache des Klienten durchgeführte Sozialpädagogische Clearing dient dazu, Empfehlungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung auszusprechen. Es ermöglicht, individuelle Stärken zu identifizieren, Bedürfnisse und geeignete Unterstützung aufzufinden.

Die Zielgruppe sind Minderjährige und deren Familien in krisenhaften Situationen:

  • mit einer ungeklärten Belastungs-, Konflikt- oder Krisensituation, die für zum System gehörende Kinder ggf. eine Gefährdung darstellen
  • bei denen bei Hilfebedarf nicht deutlich ist, welche Hilfeform die Betroffenen benötigen und annehmen können, um eine angemessene Erziehungssituation gewährleisten oder herstellen zu können
  • bei denen die Inobhutnahme/Fremdunterbringung zum Haushalt gehörender Kinder in Betracht gezogen wird oder vollzogen wurde, und der Bedarf sowie die Motivation, sich auf eine familienerhaltende Maßnahme einzulassen, geklärt werden soll

Rechtsgrundlage

  • gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII

Methoden

  • Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau: Aufbau von Vertrauen und einer positiven Beziehung durch regelmäßige Treffen und Gespräche
  • Erhebung und Analyse der Lebenssituation: umfassende Beurteilung der aktuellen Lebensumstände, der familiären Situation, der Schulsituation, des Freundeskreises durch z.B. Einzelgespräche, Beobachtungen, Fragebögen oder Einbeziehung relevanter Bezugspersonen
  • Analyse der Ausgangsproblematik
  • Erfassen der Beziehungsstrukturen und Dynamiken innerhalb des familiären Systems bzw. des Umfeldes
  • Erfassen der familiären und persönlichen Ressourcen
  • Erfassen der individuellen Bedarfe und Bedürfnisse
  • Erfassen der Beschreibungen anderer Hilfeleistenden (Lehrer, Ärzte etc.)
  • Identifizierung von Potenzialen und Belastungen, auch von Fähigkeiten und Stärken zur Bewältigung von Herausforderungen
  • Entwicklung eines Unterstützungs- und Interventionsplans auf Basis der gesammelten Informationen. Der Plan ist spezifisch auf die individuellen Bedürfnisse der Familie, des Kindes oder Jugendlichen zugeschnitten und kann verschiedene Formen der Unterstützung enthalten
  • Gemeinsame Auswertung der Ergebnisse

Begleiteter Umgang

Ziele

  • Begleitung des Elternteils und des Kindes bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts (auch unter Nutzung der Muttersprache des Klientensystems zur Wahrung einer authentischen Kommunikation).
  • Unterstützung der Wahrnehmung des Rechts auf Umgang
  • Förderung der elterlichen Handlungsfähigkeit im Rahmen der Umgangskontakte (z. B. durch pädagogisch wert- und gehaltvolle Verhaltensweisen) durch Hilfe zur Erziehung und Elterncoaching
  • Vermeidung von Instrumentalisierungspraktiken ausgehend von beiden Elternteilen
  • Vorbeugung von Loyalitätskonflikten beim Kind/bei dem Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Förderung der Kommunikationsfähigkeit zwischen dem Elternteil und dem Kind/ dem Jugendlichen
  • Vorbereitung der Kindeseltern: Betrachtung und Einhegung des elterlichen Konfliktes auf der Elternebene zum Wohle des Kindes
  • Vor- und Nachbereitung der Umgangskontakte mit den Kindeseltern mittels Reflexion
  • Unterstützung bei der Durchführung der Umgangskontakte
  • Aufklärung beider Elternteile zum Thema Kinderschutz
  • Entlastung des Kindes durch die Zurverfügungstellung einer außerfamiliären, neutralen Ansprechperson

Klientenkreis

Der „Begleitete Umgang“ richtet sich an Familien, die aufgrund von Auseinandersetzungen durch Trennung und Scheidung derzeit nicht in der Lage sind, eigenständige und dem Schutz des Kindes angemessene Umgangsregelungen zu finden. Im Vorfeld finden sich oft familiäre Übergriffe oder mögliche Kindeswohlgefährdungen. Der „Begleitete Umgang“ dient damit sowohl dem aktiven Kinderschutz wie auch der Umsetzung des Rechtsanspruches des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, auch nach Trennung und Scheidung. Er soll den Kindern auch während einer Zeit der Auseinandersetzung und Verunsicherung einen regelmäßigen Umgang mit dem jeweils umgangsberechtigten Elternteil ermöglichen.

Der Begleitete Umgang kann auch der Anbahnung und Wiederherstellung der Beziehung zwischen Kind und Elternteil oder einer dauerhaften Stabilisierung dienen. Ein langfristiges Ziel muss aus Sicht des Trägers sein, Eltern in die Lage zu versetzen, eine angemessene Gestaltung des Umgangs zu entwickeln, der dann selbständig fortgeführt wird. Das Kindeswohl ist dabei immer vorrangig.

Folgende Indikationen stehen hierbei im Vordergrund:

  • getrennte bzw. getrenntlebende Familiensysteme, die aufgrund besonderer Bedingungen vorerst nicht zusammengeführt werden
  • die Annahme, dass eine dauerhafte Unterbringung des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen bei einem Elternteil schädigende Auswirkungen auf das seelische und körperliche Wohl hat
  • Mütter oder Väter, die allein für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen
  • unverheiratete und/oder getrenntlebende Eltern
  • dysfunktionales Elternsystem

Rechtsgrundlage

  • gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII

Methoden

  • Begleiteter Umgang in der Muttersprache mit Beachtung der sprachlichen und kulturellen Bindung für das Kindeswohl
  • Förderung der emotionalen Bindung und Kommunikation zwischen Elternteil und Kind
  • Erhaltung und Stärkung der kulturellen Identität des Kindes

Ambulant Systemische Therapie

Ziele

  • Befähigung der Klientenfamilie, Zugang zu eigenen kulturspezifischen Ressourcen und Fähigkeiten zu finden, um familiäre Beziehungs- und Kommunikationsstrukturen zu verbessern
  • Anwendung der Muttersprache als Vorteil bei der Entwicklung individueller Problemlösestrukturen
  • Stärkung des Selbstwertgefühls der Familie durch Ressourcenaktivierung
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung einzelner Familienmitglieder
  • Annahme von Hilfe und Unterstützung
  • Erweiterung vorhandener Kompetenzen
  • Entwicklung alternativer Möglichkeiten der Konfliktlösung/Deeskalationsstrategien
  • Bearbeitung von Beziehungs- und Kommunikationsstörungen
  • Klärung, Kommunikation und Akzeptanz der Rollenverteilung
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Individuation der Familienmitglieder
  • Stärkung der elterlichen Präsenz
  • Entwicklung selbstverantwortlicher Zukunftsperspektiven

Klientenkreis

Die AST richtet sich an Familien, die sich in chronischen bzw. akuten Krisen befinden und dadurch mit herkömmlichen therapeutischen und/oder Jugendhilfeangeboten nicht oder nicht mehr erreichbar sind.

Indikationen für eine Familientherapie können sein:

  • eine drohende außerfamiliäre stationäre Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe, psychiatrischen Klinik oder anderen Kriseneinrichtungen
  • unklare Rollenverteilung zwischen Eltern- und Kindebene
  • Trennungs- und Scheidungshintergrund
  • häufige Grenzüberschreitungen
  • Resignation und Motivationsmangel von Familienmitgliedern
  • immer wiederkehrende Krisen und Eskalationen von problematischen Familiensituationen
  • erstmalig auftretende individuelle Problemlagen, die das Familiensystem gefährden
  • beschränkte Ressourcen zur Konfliktlösung

Rechtsgrundlage

  • Aufsuchende Systemische Familientherapie gem. § 27 Abs. 3 SGB VIII

Methoden

  • Entwicklung und Erprobung alternativer Problemlösungsstrategien
  • Arbeiten mit dem „Methoden-Koffer“ der systemischen Therapie im Kontext des migrantischen Anteils der Biographie, wie z.B.:
  • Ressourcenorientierung und -aktivierung zur Klärung von Beziehungs- und Rollenmustern
  • Individuelle Gesprächstechniken
  • Erhaltung und Stärkung der kulturellen Identität des Kindes
  • Zirkuläres Fragen
  • Genogramarbeit
  • Rollenspiele
  • Reframing
  • Visulisierungstechniken
  • Skulptur- und Aufstellungsarbeit
  • Familienbrett
  • Hypothesenbildung

Erziehungsbeistandschaft

Ziele

  • Unterstützung in der Entwicklung von Kompetenzen
  • Stabilisierung und Stärkung des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstsein der jungen Menschen
  • Bezug zur Familie und zum sozialen Umfeld durch Elternarbeit – aufklärende, vermittelnde und unterstützende Elterngespräche
  • Unterstützung der Eltern in entwicklungs- und kulturell bedingten Konflikten
  • Bessere Integration
  • Bewältigung von Entwicklungsstörungen
  • Aktivierung individueller Ressourcen
  • Förderung der Selbstwirksamkeit

Klientenkreis

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“

  • Kinder und Jugendliche, die bei der Bewältigung von Schwierigkeiten innerhalb des sozialen/familiären Umfelds unterstützt werden sollen
  • Familiensysteme mit Migrationsbiographien, die aufgrund von Mehrkulturalität auf professionelle Hilfe angewiesen sind, z.B. bei

    - Integrationsproblemen
    - Entwicklungsverzögerungen
    - Verhaltensauffälligkeiten
    - Verselbstständigungsproblemen
    - psychische Krisensituationen

Rechtsgrundlage

  • Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII

Methoden

  • Die methodische Vorgehensweise orientiert sich am Bedarf der Klienten, der familiären Situation und dem Auftrag
  • Berücksichtigung von kulturspezifischen Aspekten
  • Fachkraft mit gleicher kultureller Biographie
  • Erstellen von Genogrammen
  • Gemeinsame und individuelle Aktivitäten
  • Ressourcenaktivierte Familienarbeit

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)

Ziele

  • Bewusste Entdeckung der eigenen Stärken
  • Entwicklung realistischer Perspektiven
  • Förderung der Selbsthilfepotenziale des jungen Menschen
  • Förderung und Unterstützung in den Autonomiebestrebungen des jungen Menschen
  • Begleitung bei der Verselbstständigung
  • soziale Integration
  • Verbesserung und Aufbau der Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten
  • abschließend Ausgliederung des Klienten aus seinem Lebensnetzwerks

Klientenkreis

„Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.“

  • Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Volljährige, die
  • so stark belastet sind, dass sie nicht in deren Familien integriert werden können oder die Familie nicht in der Lage ist, diese zu integrieren
  • sich in einer problembelasteten und überfordernden Lebenssituation befinden, z.B.

    - Delinquenz
    - Aggressivität
    - Prostitution
    - kulturelle Entwurzelung
    - Beziehungslosigkeit
    - Suchtverhalten

Rechtsgrundlage

  • Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII

Methoden

  • Aufsuchende, unkonventionelle Kommunikation mit dem Jugendlichen zur Erarbeitung einer Lebensperspektive durch Förderung seiner emotionalen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen bei der Verselbstständigung einer realistischen Lebensplanung
  • Vermittlung und Unterstützung bei Aufnahme und Durchführung einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
  • Bereitstellung von alternativen außerhäuslichen Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten
  • Hilfestellung bei der Verwaltung der finanziellen Mittel
  • Gruppenangebote, erlebnispädagogische Angebote
  • Planungshilfe im Hinblick auf die Alltagsgestaltung
  • Strukturierte Beratungsgespräche zur Bearbeitung belastender Lebenssituationen
  • Krisenintervention
  • Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie
  • Unterstützung bei der Fähigkeit, sich von bisherigen einengenden Beziehungen zu lösen

Integrationshilfe – Schulassistenz

Ziele

  • Förderung der sozialen Integration, z.B.:

    - emotionale und soziale Kompetenzen zu entwickeln und diese entsprechend anzuwenden

    - eigene Bedürfnisse zu formulieren und einzufordern

    - Beteiligung einzufordern und an Gruppen teilzunehmen

    - Eskalationen zu erkennen und auf krisenhafte Entwicklungen angemessen zu reagieren

    - alternative Verhaltensweisen zu entwickeln und diese umzusetzen

    - Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

    - Erlangen einer angemessenen Schulbildung
  • Individuelle lebenspraktische Unterstützung und Anleitung, z.B.:

    - seinen Alltag zu strukturieren und sich vor Ort zu orientieren (z.B. bei Raumwechsel)

    -  bei Bedarf Assistenz einzufordern (z.B. Toilettengang, An-/Auskleiden)
  • Psychische Stabilisierung, z.B.:

    - ein Gefühl von Sicherheit zu entwickeln

    - Deeskalationsmethoden anzuwenden und Stresssituationen in besonderen Situationen zu vermeiden

    - Übersetzungshilfen zu nutzen, um missverständliche Situationen zu vermeiden

    - mit Konfliktsituationen umzugehen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen
  • Mediale Unterstützung, z.B.:

    - sich mit individuellen Kommunikationshilfen (gestützte Kommunikation mit Computer) seiner Umwelt mitzuteilen

    - verschiedene Materialien zu nutzen und sich Lerninhalte durch mediale Unterstützung anzueignen
  • Die Konkretisierung der Ziele und der Umfang des Einsatzes der Integrationshilfe werden individuell ermittelt und mi Hilfeplan festgeschrieben.

Klientenkreis

Integrationshilfe ist eine einzelfallbezogene Leistung im Rahmen der Unterstützung der Aufgaben der schulischen Inklusion und Begleitung, die es Kindern, Jugendlichen mit seelischen Beeinträchtigungen - oder von in diesem Sinne bedrohten jungen Menschen - ermöglichen soll, die Teilnahme und Teilhabe am Leben der Gesellschaft wiederherzustellen bzw. zu erleichtern. Der Leistungsanspruch auf den Einsatz einer Integrationskraft wird im Rahmen gesetzlicher und rechtlicher Bestimmungen und Verfahren der Eingliederungshilfe gewährt.

Der Einsatz der Fachkraft bezieht sich auf die Unterstützung des schulischen Inklusionsauftrags mittels Begleitung oder Ausgleich der Teilhabebeeinträchtigung an Schulen.

Bedarf, Umfang und konkrete Ziele ergeben sich aus der individuellen Situation des jungen Menschen (Beeinträchtigungen, Ressourcen und Potentiale), den schulischen Inklusionsaufwendungen und dem daraus resultierenden Unterstützungsaufwand. Dabei kommt der Konkretisierung des Auftrags im Hilfeplan, als zielorientierte Arbeitshilfe und Planungsinstrument, eine zentrale Bedeutung zu.

Die Integrationshilfe zielt darauf ab, dass einerseits Teilhabebeeinträchtigungen erkannt, offengelegt und wenn möglich abgebaut werden und andererseits das Umfeld und die soziale Mitwelt (in der Institution, in der Einrichtung, im Sozialraum) sich den Herausforderungen der jungen Menschen mi Sinne der Inklusion stellt.

  • Kinder und Jugendliche aller Klassenstufen in Schulen (Grund-, Haupt-, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium Förderschulen)
  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung/drohenden (seelischen) Behinderung und/oder Störung des Sozialverhaltens nicht im Klassenverband beschulbar wären, z.B.

    - Sprachlichen Problemen
    - Sensorischen (auditiv, visuell, propriozeptiv etc.) Problemen
    - Kognitiven (z.B. Schwierigkeiten im LRS-Erwerb usw.) Problemen
    - Sozial-emotionalen (Unruhe, AD(H)S, Aggressionen etc.) Defizite
    - Motorischen Problemen
    - Tendenz zu Autismus
    - Traumatisierungen
    - Psychische Erkrankungen, etc.

Rechtsgrundlage

  • Integrationshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII

Methoden

  • Die Hilfe in lebenspraktischen Bereichen umfasst:

    - Anleitung bei der Orientierung im Schulgebäude (z.B. Klassenraumwechsel)

    - Begleitung in den Pausen und bei allen Ausflügen

    - Anwesenheit und Anleitung während des Unterrichts

    - Anleitung und Hilfe beim Toilettengang, Kleidung und Körperhygiene
  • Die Hilfe bei den unterrichtsbezogenen Tätigkeiten umfasst:

    - Anleitung und Durchführen von wahrnehmungsfördernden Übungen

    - Anleitung bei der Strukturierung und Organisation von Aufgaben und Tätigkeiten

    - Anpassen von Übungen und Lernangeboten nach den individuellen Einschränkungen und Fähigkeiten des Kindes/ Jugendlichen

    - Übungen zur Verbesserung der Feinmotorik

    - Anleitung und Förderung des Verständnisses von Aufgabenstellungen und Übungsanforderungen

    - Aufzeigen von verschiedenen Lerntechniken und Möglichkeiten für die Aufgabenbearbeitung

    - Anleitung bei der korrekten Bearbeitung von Aufgaben und Übungen

    - Förderung der Konzentrationsfähigkeiten
  • Die Hilfen bei behinderungsbedingten Einschränkungen des Kindes/Jugendlichen:

    - Anleitung beim Erkennen von Stress- und Überlastungssituationen

    - Aufzeigen und Anleiten beim Einüben von Entspannungsübungen und zum Stressabbau

    - Anleitung beim Finden eines individuellen Lern- und Bearbeitungstempos

    - Anleitung und Aufzeigen von Rückzugsmöglichkeiten in verschiedenen Kontexten
  • Die Hilfe bei der Förderung der sozialen Integration:

    - Anleitung beim Herstellen von sozialer Interaktion zu Mitschüler

    - Motivation und Förderung zum Zuhören und dem Einhalten von Regeln des sozialen Miteinanders

    - Analyse und Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • In der Zusammenarbeit mit der Schule, den Erziehungsberechtigten und anderen Institutionen umfasst die Hilfe:

    - Teilnahme an Elterngesprächen

    - Teilnahme an Teamsitzungen, Bezugnahme bei der Planung von Unterrichtsvorhaben, Projekten, Ausflüge und Klassenfahrten

    - Regelmäßiger Austausch über die seelische Verfassung und die damit einhergehenden Einschränkungen in der Teilhabe des Kindes /Jugendlichen

    - Einbringen von Vorstellungen und Ideen und praktischen Möglichkeiten bezüglich der Umsetzung des Lernstoffes bei dem Kind / Jugendlichen

    - Mitarbeit bei der Erstellung und Umsetzung von individuellen Förderplänen

    - Mitarbeit bei der Erarbeitung der individuellen Hilfeplanung und Zielformulierung

Sprach- und Kulturmittlung

Ziele

  • Förderung der Integration
  • Erläuterung kultureller Hintergründe und Unterschiede
  • Verhinderung von Missverständnissen
  • Minimierung sprachlicher und kultureller Barrieren
  • Unterstützung örtlicher Institutionen bei der Kommunikation

Klientenkreis

  • Sprach- und Kulturmittler haben eine praxisnahe und alltägliche Rolle, die sich auf die Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund im täglichen Leben konzentriert.
  • Hilft bei konkreten Herausforderungen, wie der Bearbeitung von Post, dem Navigieren durch Behördenprozesse, dem Ausfüllen von Formularen, der Anmeldung zu Sprachkursen und der Anbindung an Ärzte etc.
  • Dienen als Brücke zwischen der Familie und verschiedenen sozialen Diensten und Institutionen.
  • Einsatz erfolgt als Ergänzung zur Sozialpädagogischen Familienhilfe, weshalb regelmäßiger Kontakt zu den Klienten besteht.

Methoden

  • Dolmetschen unter Berücksichtigung kultureller Aspekte
  • Interkulturelle Vermittlung in Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialbelangen
  • Unterstützung für eingesetzte pädagogische Fachkräfte

Telefonische Fallberatung/virtuelle Videokonferenz

Ziele

  • mehr Überblick im Familiensystem
  • mehr Durchblick im Fall, um mehr Arbeitshypothesen bilden zu können
  • genaue Einschätzung des jeweiligen Einzelfalls und des individuellen Hilfebedarfs. Davon ausgehend wird ein passendes Setting entwickelt und geprüft, welcher Erziehungsbedarf das benötigte Setting bietet

Klientenkreis

Die telefonische Fallberatung/virtuelle Videokonferenz richtet sich an Familiensysteme mit Migrationsbiographien, die sich in einer Belastungs- oder Krisensituation befinden.

  • Unter der Überschrift „Damit der Fall keine Falle wird.“ will tb öffentlichen und freien Trägern bundesweit, gerne in einer Dreierkonferenz mit ASD, Familienhelfer und tb systemische Werkzeuge anbieten, um gemeinsam die Topografie des Falles im interkulturellen Austausch zu verstehen
  • Im besten Falle kann tb gemeinsam den Erziehungsbedarf ermitteln und kultursensible Lösungen erarbeiten
  • Tb will mit seinem Angebot Jugendämtern und freien Trägern, insbesondere im ländlichen Bereich, wo erfahrungsgemäß und verständlicherweise relativ wenig Expertise über Migrationspädagogik abrufbar ist, Lösungsmöglichkeiten für Probleme aufzeigen und sie ebenso wie stationäre Einrichtungen in dieser Umgebung anreizen, den Fall aus einer neuen Blickrichtung denken zu wollen

Rechtsgrundlage

  • gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII

Methoden

  • Die Unterstützung erfolgt auf dem Weg telefonischer und virtueller Beratung mit oben genannter Zielsetzung
  • Der dafür notwendige Zeitaufwand liegt in der Regel bei 1 bis 2 Stunden, einschließlich der zugehörigen Dokumentation des Falles
  • Die psychologischen Fachkräfte mit der Zusatzausbildung in systemischer Beratung haben Erfahrungen in der Arbeit mit Immigranten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
  • Absicht ist es, einen fachlichen kollegialen Raum zu schaffen, um im Dialog den Fall aufzustellen und zu verstehen

Dolmetschen

Ziele

  • Vermeidung von Missverständnissen
  • Verbesserung der Kommunikation zwischen Klienten und Fachkräften der Jugendhilfe

Klientenkreis

  • Dolmetscher dient als Kommunikationsbrücke in formalen Gesprächen, insbesondere im Kontext der ambulanten und stationären Jugendhilfe, z.B. wenn ein Jugendlicher mit Migrationshintergrund in einer Wohngruppe lebt und seine Eltern nicht mit den pädagogischen Fachkräften kommunizieren können.
  • Der Fokus liegt auf der präzisen Übersetzung von Sprache und Inhalt, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten sich gegenseitig verstehen und somit eine aktive Teilnahme an der Hilfeplanung gewährleistet ist.
  • Die Hauptaufgabe ist die Kommunikation zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden richtig verstanden werden.

Rechtsgrundlage

  • Dolmetschen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung

Methoden

  • Unterstützung von Gesprächen als zentralem Werkzeug mit sozialer und pädagogischer Profession
  • Herstellung einer differenzierten Verständigung zwischen jungen Menschen und ihrem sozialen Umfeld

Betreuung und Versorgung in Notsituationen

Ziele

  • Verbleib des Kindes im familiären Lebensraum
  • Weiterführung angemessener Betreuung, Versorgung und Erziehung des Kindes
  • Vermeidung einer kostenintensiven und pädagogisch nicht angezeigten Fremdunterbringung
  • Kompensation der ausfallenden Erziehungs- und Versorgungsleistungen

Klientenkreis

„Anspruch der Eltern auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes besteht, wenn

  • ein Elternteil, der für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt
  • das Wohl des Kindes nicht anderweitig, insbesondere durch Übernahme der Betreuung durch den anderen Elternteil, gewährleistet werden kann
  • der familiäre Lebensraum für das Kind erhalten bleiben soll und
  • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.“

Rechtsgrundlage

  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII

Methoden

  • Sicherstellung der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen im elterlichen Haushalt
  • Gewährleistung des Kindeswohls durch psychische und physische Grundversorgung im Rahmen personeller und sozialer Beziehungen
  • Sicherung der Bindungen des Kindes an die ihm vertraute häusliche Lebensgemeinschaft
  • Alltagsorganisation: Versorgung und altersgemäße Tagesstrukturierung des Kindes, Ernährung und Zubereitung der Mahlzeiten
  • Unterstützung/Vertretung der Eltern bei der Beaufsichtigung des Kindes und elterlichen Erziehungsaufgaben wie zum Beispiel Gewährleistung der Teilnahme an Tagesbetreuung, am Schulbesuch, altersentsprechende Freizeitgestaltung, Hausaufgabenerledigung
  • Fortführung der durch die Eltern/den Elternteil vorgegebenen und verantwortlich durchgeführten Erziehung des Kindes
  • Darüber hinaus besteht unsere Arbeit in der:

    - Teilnahme an der Hilfeplanung in Gesprächen

    - Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Institutionen

    - Herstellung von Kontakten zu Vereinen und Gruppen, Beratungsstellen und den unterschiedlichen ärztlichen und therapeutischen Praxen

    - Reflexion und Austausch der Mitarbeiter innerhalb interner Teambesprechungen

Zusatzleistungen

Schulische Förderung

  • Schulrelevante Diagnostik
  • Schulische Sonderförderung für Kinder/Jugendliche mit erheblichen schulischen Lerndefiziten
  • Schulische Sonderförderung für Kinder/Jugendliche mit ausgeprägten Lernstörungen, Motivationsproblematiken, Schulverweigerungsthematiken

Individualpädagogisches Angebot

  • In Krisensituationen oder bei außerordentlicher Belastung von Kindern/Jugendlichen können individualpädagogische Maßnahmen angeboten werden, z.B.:

    - mehrtägiges Reiseprojekt zur Wiederherstellung der Beziehungsaufnahme und ggf., um einen Zugang zu tieferliegenden Themen zu erschließen

    - individuelle Maßnahmen vor Ort bzw. im näheren Umfeld, die abhängig vom persönlichen Bedarf des Kindes/Jugendlichen und seiner Lebenssituation entwickelt werden

    - Lebenswege abgehen

Intensivere Elternarbeit oder Einbezug der Familie

  • Umfangreiche (nachgehende) Betreuung und Beratung von Familien, Eltern und Pflegeeltern

Nachsorge

  • Verbindliche Nachsorge, z.B. durch regelmäßige Reflexionsgespräche oder ambulante Beratung.

Krisensituationen

  • Zusätzliche pädagogische Leistungen zur Krisenintervention.

Intensivbetreuung

  • Intensivpädagogische Begleitung in der Herkunftsfamilie oder der Individualverortung des Kindes/Jugendlichen.

Besondere Dokumentationen

  • Auf Anfrage

Kindeswohl

In unserer täglichen Arbeit als Kinder- und Jugendhilfeträger stellen wir das Wohl des Kindes stets in den Mittelpunkt. Unser sozialpädagogischer Ansatz fußt auf fundierter Fachkenntnis und dem Verständnis für die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes. Durch die Einbindung von Kinderschutz-Fachkräften gewährleisten wir eine professionelle Bewertung und Intervention bei Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Diese Experten sind nicht nur wegen ihrer fachlichen Kompetenz, sondern auch für ihre Fähigkeit geschätzt, in kritischen Situationen Ruhe zu bewahren und den Überblick zu behalten.

Uns ist bewusst, dass die Förderung und der Schutz des Kindeswohls eine umfassende Betrachtung erfordern, welche die physische, psychische, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes berücksichtigt. Unser Ziel ist es, eine sichere und gewaltfreie Umgebung zu schaffen, in der Kinder und Jugendliche gedeihen können, wobei die Bedarfe des Kindes immer im Mittelpunkt unserer Bemühungen sind.

Die Zusammenarbeit mit dem ASD ist für uns essenziell. Wir pflegen einen offenen, transparenten Austausch, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im besten Interesse des Kindes erfolgen.

Wir begreifen das Kindeswohl als unverhandelbare Priorität! Selbst in interkulturellen Kontexten lehnen wir Praktiken ab, die dem Wohl des Kindes zuwiderlaufen könnten, unabhängig von kulturellen Normen. Diese Haltung spiegelt unsere fachliche und ethische Verpflichtung wider.

Darüber hinaus möchten wir den Fallführenden vermitteln, dass sie in uns verlässliche Partner finden. Partner, die über umfangreiche berufliche Erfahrungen im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen verfügen und auch die charakterliche Stärke besitzen, in herausfordernden Momenten Ruhe und einen kühlen Kopf zu bewahren. In Anlehnung an ein türkisches Sprichwort, das besagt, man solle ein warmes Herz und einen kühlen Kopf bewahren, vereinen wir interkulturelle Erfahrung und persönliche Resilienz zu einer starken Kraft im Einsatz für das Wohl jedes Kindes.

Hand in hand with dadby Liane Metzler

Batuhan Canigür

Diplom-Sozialpädagoge

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Regel beginnt man eine Vorstellung mit wohlüberlegten Worten, die einen selbst und das eigene Tun in den Vordergrund rücken. Doch ich möchte einen anderen Weg einschlagen.

Stellen Sie sich vor, meine Worte bilden einen leisen Hintergrundchor, dessen Melodie die Vielfalt der Interkulturalität untermalt. Denn im Zentrum meiner pädagogischen Arbeit und unserer Internetseite steht nicht primär meine Person, sondern die lebendige Philosophie der Interkulturalität – eine Disziplin, die in meinem Leben eine Rolle spielt, und die mein Dasein prägt.

Als Kind sogenannter „türkischer Gastarbeiter“ aufgewachsen, war ich stets in zwei Kulturen zuhause. Türkisch und Deutsch waren meine Sprachen, die ich beherrschte, und Lebens-Welten, die ich erlebte. Diese Dualität hat meinen gesamten Sozialisationsprozess als sogenanntes „ausländisches Kind“ geformt und mir gezeigt, dass Kulturen nicht konkurrieren müssen, sondern sich bereichern können. Es ist genau diese Erkenntnis, die mich als Diplom-Sozialpädagogen dazu motivierte, im Jahr 2009 in meiner Geburtsstadt Neuss einen interkulturellen Kinder- und Jugendhilfeträger zu gründen.

Unsere pädagogische Arbeit mit migrantischen Familien spiegelt die Vielschichtigkeit meiner eigenen Erfahrungen wider. Wir ermutigen zum Kulturfehler-Machen, zum Erkunden und zum Integrieren – immer mit dem Bewusstsein, dass jeder Versuch, sich in die Gesellschaft einzubringen, Mut erfordert und Respekt verdient. Unsere Mission ist es, eine Lebenswelt zu schaffen, die lebenswert ist, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche, unabhängig von seiner Herkunft, die Chance erhält, seinen Platz in der Gesellschaft zu finden und zu beanspruchen.

Betrachten Sie also unsere Internetseite als einen Einblick in unsere pädagogische Arbeit und als eine Einladung, Teil einer pädagogischen Disziplin zu werden, die Vielfalt als Einheit und Interkulturalität als Philosophie begreift.

Herzlich willkommen sind alle, die mitwirken wollen, diesen komplizierten, emotionalen und sozialen Pfad zu beschreiten.

Ihr Batuhan Canigür
Diplom-Sozialpädagoge

Unsere Werte

Hilfe zur Selbsthilfe durch eine interkulturelle Kommunikation

Die beste Unterstützung, die wir Familien und jungen Menschen bieten können, ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Klienten aus anderen Sprach- und Kulturkreisen spielt dabei die interkulturelle Kommunikation eine besondere Rolle. Mithilfe unserer muttersprachlichen Fachkräfte stellen wir nicht nur das nötige Verständnis sicher, sondern können auch eine vertrauensvolle Bindung zwischen allen Beteiligten aufbauen. Weiterhin bringen unsere Kräfte fundierte Fachkompetenzen und viel Erfahrung mit, um die Lebenssituation und den Erziehungsbedarf der Klientenfamilie beurteilen zu können.

Unsere Haltung spiegelt sich in drei wesentlichen Werten wider:

1. Souveränität im Trägerwesen
2. Interkulturalität im erzieherischen Auftrag
3. Säkularität in der Trägerführung

Durch unsere transparente Arbeit sorgen wir dafür, dass für alle beteiligten Personen eindeutig identifiziert und mit konsequenten Maßnahmen angegangen werden.

Getreu dem Motto: Klare Gedanken – klares Handeln – klare Ergebnisse!

Hallenfußball: Fridays for Soccer

Sport ist die beste Medizin für Integration. In Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Hückelhoven spielen wir jeden Freitag Hallenfußball in der großen Mehrzweckhalle in Hückelhoven (neben dem Gymnasium) von 20:00 bis 21:30 Uhr. Jugendliche ab 14 Jahren sind herzlich eingeladen, um ihre Kondition und Geschicklichkeit mit dem Ball unter Beweis zu stellen.

boys in red jersey shirtsby leah hetteberg

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