Telefonische Fallberatung

Definition der Hilfe gem. § 27 SGB VIII:
▪ Unter der Überschrift „Damit der Fall keine Falle wird.“ wollen wir öffentlichen und freien Trägern bundesweit, gerne in einer Dreierkonferenz (ASD, Familienhelfer und tb) systemische Methoden anbieten, um gemeinsam die Topografie des Falles im interkulturellen Austausch zu verstehen.
▪ Im besten Falle können wir gemeinsam den Erziehungsbedarf ermitteln und kultursensible Lösungen erarbeiten.
▪ Wir wollen mit unserem telefonischen Angebot Jugendämter und freie Träger ansprechen, die im ländlichen Bereich erfahrungsgemäß über wenig interkulturelle Kenntnisse verfügen. Es sollen Lösungsmöglichkeiten für Probleme aufzeigt werden, zum Beispiel im Umgang mit den sorgeberechtigten Kindeseltern

Methoden:
▪ Die Unterstützung erfolgt auf dem Weg telefonischer Beratung mit oben genannter Zielsetzung.
▪ Der dafür notwendige Zeitaufwand liegt in der Regel bei ein bis zwei Stunden, einschließlich der zugehörigen Dokumentation des Falles.
▪ Unsere Fachkräfte mit der Zusatzausbildung in systemischer Beratung haben Erfahrungen in der Arbeit mit Immigranten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
▪ Unsere Absicht ist es, einen fachlichen kollegialen Raum zu schaffen, um im Dialog den Fall aufzustellen und zu verstehen.

Zielgruppe:
▪ Jugendämter und freie Träger,
▪ Familiensysteme mit Migrationsbiographien, die sich in einer Belastungs- oder Krisensituation befinden

Ziele:
▪ Durch die telefonische Fallberatung soll:
      ▪ mehr Überblick im Familiensystem erreicht werden,
      ▪ besserer Durchblick im Fall erzeugt werden, um mehr Arbeitshypothesen bilden zu können.
Ziel der Fachberatung ist eine genaue Einschätzung des jeweiligen Einzelfalls und des individuellen Hilfebedarfs. Davon ausgehend wird ein passendes Setting entwickelt und geprüft, welcher kultursensible Erziehungsbedarf das benötigte Setting bietet.