Integrationshilfe – Schulassistenz

Definition der Hilfe gem. § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder gem. § 54 SGB XIII Leistungen der Eingliederungshilfe körperliche oder geistige Behinderung:
„Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.“

Methoden:
▪ Begleitend, Vernetzbarkeit mit der Lehrerschaft, altersgerecht, kommunizierendes Dreieck zwischen Lehrer, Eltern und Kind herstellen ggf. mit der SPFH im Familiensystem austauschen/informieren und die seelische Behinderung in einem kulturellen Kontext begreifen, wie zum Beispiel Schicksalsgläubigkeit „Gott gegeben“, familiäres Tabu,
▪ Vermittlung und Unterstützung bei der Durchführung einer schulischen Ausbildung,
▪ Förderung in die soziale und schulische Lebenswelt,
▪ Bewältigung von schulischen Anforderungen aber auch im Umgang mit Mitschülern,
▪ gemeinsam mit Eltern, Therapeuten, öffentlichem Jugendhilfeträger und Schule, werden in einer vertrauensvollen und zielorientierten Zusammenarbeit Handlungsstrategien Orientierungshilfen und Planungshilfen im Hinblick auf die Alltagsgestaltung mit den Kindern und Jugendlichen erarbeitet,
▪ Stärkung der Selbsthilfekompetenz,
▪ Verselbständigung der Kinder und Jugendlichen,
▪ Entwicklung zu handlungsfähigen, kompetenten, sozialen und verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft,
▪ strukturierte Beratungsgespräche zur Bearbeitung belastender Alltagssituationen,
▪ Krisenintervention.
▪ Unsere Arbeit besteht für die Schülerinnen und Schüler im Schaffen von passgenauen emotionalen und sozialen Angeboten im Rahmen des normalen Unterrichts, z.B.:
      ▪ im pflegerischen Bereich, zum Beispiel beim An- und Auskleiden, Toilettengang,
      ▪ beim Anreichen von Unterrichtsmaterialien,
      ▪ bei der Mobilität, Handführung, Nutzung von technischen Hilfsmitteln,
      ▪ beim Raumwechsel,
      ▪ bei der Abwendung von Gefahrensituationen,
      ▪ Begleitung bei Ausflügen und Klassenfahrten,
      ▪ Hilfen im lebenspraktischen Bereich,
      ▪ Förderung der sozialen Integration, zum Beispiel Hilfe bei Kontaktaufnahme,
      ▪ psychische Hilfestellung, zum Beispiel Umgang mit Stresssituationen.
      ▪ Der individuelle Förderbedarf in den jeweiligen schulischen Bedingungen wird gerahmt durch beispielsweise
                  ▪ „Arbeitsplatz“-Strukturierung,
                  ▪ Strukturierung von Arbeits- und Lernverhalten,
                  ▪ Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining,
                  ▪ Training von sozialen Interaktionen,
                  ▪ sozialtherapeutische Einzelgespräche,
                  ▪ Aufbau hilfreicher Lernstrukturen,
                  ▪ räumliche und zeitliche Orientierungshilfen.
   ▪ Unsere Arbeit besteht für die Eltern:
                  ▪in der Gewährleistung eines regelmäßigen Austausches über das Verhalten und die Förderung in der Schule und im Elternhaus,
                  ▪ in einer umfassenden Beratung,
                  ▪ in Hilfen beim Kontakt mit Behörden und anderen Einrichtungen.
      ▪ Angebot für die Lehrerinnen und Lehrer in der Zusammenarbeit mit Bezug auf die jeweilige Schülerin, den jeweiligen Schüler mit (drohender) seelischer Behinderung oder mit psychischer Erkrankung
      ▪ Intensiver Austausch mit den Lehrern
                  ▪ in der Anwendung der Unterrichtsvorgaben der Lehrerinnen und Lehrer,
                  ▪ in der Entlastung durch Gestaltung von Einzel- und Kleingruppensituationen nach Absprache
      ▪ Zudem besteht unsere Arbeit in der:
                  ▪ Teilnahme an Hilfeplanung in Gesprächen,
                  ▪ Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Institutionen,
                  ▪ Kontaktaufnahme und -haltung zu Vereinen und Gruppen, Beratungsstellen und den unterschiedlichen ärztlichen und therapeutischen Praxen,
                  ▪ Reflexion und Austausch der Mitarbeiter innerhalb interner Teambesprechungen

Zielgruppe:
▪ Kinder und Jugendliche aller Klassenstufen in Schulen (Grund-, Haupt-, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium Förderschulen)
▪ Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung/drohenden (seelischen) Behinderung und/oder Störung des Sozialverhaltens nicht im Klassenverband beschulbar wären, z.B.
      ▪ sprachlichen Problemen,
      ▪ sensorischen (auditiv, visuell, propriozeptiv etc.) Problemen,
      ▪ kognitiven (z.B. Schwierigkeiten im LRS-Erwerb usw.) Problemen,
      ▪ emotionalen-sozialen (Unruhe, AD(H)S, Aggressionen etc.) Defiziten,
      ▪ motorischen Problemen,
      ▪ Tendenz zu Autismus,
      ▪ Traumatisierungen,
      ▪ psychische Erkrankungen, etc.

Ziele:
▪ Förderung der Integration der Kinder und Jugendlichen in die soziale und schulische Lebenswelt,
▪ Erlangen einer angemessenen Schulbildung,
▪ Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
▪ Verselbstständigung des Kindes/des Jugendlichen,
▪ durch adäquate Hilfsmittel und Einüben von Handlungsmustern, Ausbau von individuellen Fähigkeiten,
▪ Unterstützung in der Bewältigung schulischer Anforderungen und im Umgang mit Mitschülern,
▪ Vermittlung von Handlungsstrategien und Orientierungshilfen,
▪ Stärken der Selbsthilfekompetenzen.

Wenn die Hilfe durch andere Kostenträger wie z.B. ein Sozialamt angefragt wird, ist der Einsatz von Nichtfachkräften mit reduzierten Aufgabenspektrum möglich.