Erziehungsbeistandschaft

Definition der Hilfe gem. § 30 SGB VIII:
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“

Methoden:
▪ die methodische Vorgehensweise orientiert sich am Bedarf der Klienten, der familiären Situation und dem Auftrag,
▪ Berücksichtigung von kulturspezifischen Aspekten,
▪ Weibliche Fachkraft mit gleicher kultureller Biographie,
▪ Erstellen von Genogrammen,
▪ Gemeinsame und individuelle Aktivitäten,
▪ Ressourcenaktivierte Familienarbeit.

Zielgruppe:
▪ Kinder und Jugendliche, die bei der Bewältigung von Schwierigkeiten innerhalb des sozialen/familiären Umfelds unterstützt werden sollen.
▪ Familiensysteme mit Migrationsbiographien, die aufgrund von Mehrkulturalität auf professionelle Hilfe angewiesen sind, z.B. bei
      ▪ Integrationsproblemen,
      ▪ Entwicklungsverzögerungen,
      ▪ Verhaltensauffälligkeiten,
      ▪ Verselbständigungsproblemen,
      ▪ psychischen Krisensituationen.

Ziele:
▪ Unterstützung in der Entwicklung von Kompetenzen,
▪ Stabilisierung und Stärkung des Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins der jungen Menschen,
▪ Bezug zur Familie und zum sozialen Umfeld durch Elternarbeit – aufklärende, vermittelnde und unterstützende Elterngespräche,
▪ Unterstützung der Eltern in entwicklungs- und kulturell bedingten Konflikten,
▪ bessere Integration.